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Vereinsrecht Schweiz: Was müssen Vereine wissen?

Wer sich mit anderen für ein gemeinsames Ziel einsetzt, gründet in der Schweiz oft einen Verein. Die Gründung ist unkompliziert, doch es gelten klare rechtliche Regeln: Wer entscheidet? Welche Rechte haben die Mitglieder? Wer haftet und welche Pflichten gelten bei der Buchhaltung? Hier findest du das Wichtigste zum Vereinsrecht in der Schweiz im Überblick.

Wie ist das Vereinsrecht in der Schweiz geregelt?

Das Schweizer Vereinsrecht schafft den rechtlichen Rahmen, um einen Verein zu gründen oder diesen wieder aufzulösen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Artikeln 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Das Vereinsrecht regelt unter anderem: 

  • welche Organe ein Verein braucht, 
  • wie die Mitglieder wichtige Entscheidungen treffen, 
  • welche Aufgaben der Vorstand übernimmt, 
  • welche finanziellen und rechtlichen Pflichten gelten. 

Ein Verein kann rechtlich eigenständig handeln. Dafür müssen schriftliche Statuten vorliegen, in denen festgelegt ist, dass der Verein als eigenständige Organisation besteht, und die über Zweck, Mittel und Organisation Auskunft geben. Das bedeutet: Der Verein ist rechtlich nicht einfach die Summe seiner Mitglieder. Er ist selbst eine «juristische Person» und kann Verträge abschliessen, ein Bankkonto eröffnen, Eigentum besitzen oder Mitarbeitende anstellen. Das ist zum Beispiel dann relevant, wenn der Verein Schulden hat oder Verpflichtungen eingeht.

Apropos Bankkonto: Ein solches Konto ist heute für die Führung eines Vereins unerlässlich. Die Anforderungen für die Eröffnung sind aber aufgrund der Geldwäschereigesetze deutlich gestiegen. Wer bei der Post oder einer Bank ein Konto eröffnen will, muss mindestens folgende Grundlagen bereithalten:

  • Die von den Gründungsmitgliedern bzw. dem aktuellen Vorstand unterschriebenen Vereinsstatuten 
  • Ein aktuelles Protokoll zur Annahme der Statuten, aus dem auch die Zusammensetzung des aktuellen Vorstands und die Verteilung der Rollen hervorgeht 
  • Amtliche Ausweise: Gültige Pässe oder Identitätskarten (ID) aller Personen, die für das Konto zeichnungsberechtigt sein werden

Welche Voraussetzungen gelten bei der Vereinsgründung?

Wer einen Verein in der Schweiz gründen möchte, muss einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Vereinszweck festlegen: Die Statuten halten fest, wofür sich der Verein einsetzt. 
  • Statuten schriftlich festhalten: Sie halten nicht nur den Zweck des Vereins fest, sondern definieren auch die Organisation, die Mitgliedschaft und die Finanzierung.  
  • Vorstand wählen: Der Vorstand übernimmt die laufende Organisation und vertritt den Verein nach aussen. 
  • Finanzierung klären: Der Verein kann sich über Mitgliederbeiträge und Spenden finanzieren oder Geld mit Veranstaltungen einnehmen. Welche Stiftungen zu Ihrem Vereinszweck passen, finden Sie in der Stiftungssuche auf Spheriq.

Ein Verein ist einfach zu gründen. Doch gewisse Vorgaben müssen eingehalten werden: Die Statuten müssen in der ersten Sitzung verabschiedet werden. Man nennt sie deshalb «konstituierende» Sitzung – in diesem Moment ist der Verein aus juristischer Sicht entstanden. Über diese Sitzung muss deshalb zwingend ein Protokoll erstellt und von den Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden. 

Nicht jeder Verein muss ins Handelsregister eingetragen werden. Es ist jedoch Pflicht, wenn der Verein zum Beispiel ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreibt oder gesetzlich zu einer Revision verpflichtet ist. Das kann etwa einen Verein betreffen, der einen grösseren wirtschaftlichen Betrieb führt. Seit 2023 gilt diese Pflicht auch für Vereine, die hauptsächlich Geld oder andere Vermögenswerte für gemeinnützige oder ähnliche Zwecke im Ausland sammeln oder verteilen. 

Sie möchten einen Verein gründen? 

Hier erfahren Sie noch mehr über die Vorteile, die Voraussetzungen, die Kosten und Pflichten eines Vereins und wie Sie bei der Gründung Schritt für Schritt vorgehen.

Welche Organe braucht ein Verein?

Das Vereinsrecht sieht zwei zentrale Organe vor: die Vereinsversammlung und den Vorstand. Sie übernehmen unterschiedliche Aufgaben und bilden gemeinsam die Grundlage für die Organisation des Vereins. 

Die Vereinsversammlung: Gemeinsam Entscheide treffen

Die Vereinsversammlung (oft auch Mitglieder- oder Generalversammlung genannt) ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann Vorstandsmitglieder abberufen, entscheidet über Änderungen der Statuten und über die Auflösung des Vereins. Welche weiteren Aufgaben sie übernimmt, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den Statuten ab. Der Vorstand muss sie einberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt. 

Mitglieder können bei der Versammlung mitbestimmen und über wichtige Fragen entscheiden.  Sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, hat jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht, und Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Das bedeutet: Ein Antrag ist angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder zustimmt. Enthaltungen wirken damit wie Nein-Stimmen. Viele Statuten sehen deshalb stattdessen das Mehr der abgegebenen Stimmen vor. Verletzt ein Beschluss das Gesetz oder die Statuten, kann jedes Mitglied, das nicht zugestimmt hat, ihn innert eines Monats nach Kenntnisnahme bei der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht am Sitz des Vereins anfechten. 

Zu den typischen Aufgaben einer Vereinsversammlung gehören: 

  • Wahl und Abwahl des Vorstands 
  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets 
  • Änderung der Statuten 
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, sofern die Statuten dies nicht dem Vorstand übertragen 
  • Entscheidungen über die Ausrichtung des Vereins 
  • Entscheid über die Auflösung des Vereins 

Der Vorstand: Verantwortung für die Vereinsführung

Der Vorstand kümmert sich um die laufenden Aufgaben des Vereins. Er vertritt den Verein nach aussen und sorgt dafür, dass die Beschlüsse der Vereinsversammlung umgesetzt werden. 

Aufgaben des Vorstands sind: 

  • Organisation des Vereinsbetriebs 
  • Verwaltung der finanziellen Mittel 
  • Vorbereitung der Vereinsversammlung und der Jahresrechnung 
  • Abschluss von Verträgen 
  • Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten 

Die Statuten legen fest, wie gross der Vorstand ist und wie seine Mitglieder gewählt werden. Sie sollten auch regeln, wer den Verein nach aussen vertritt und Verträge unterschreibt. Die Regel ist dabei die Unterschrift zu zweien, die sogenannte «Kollektivunterschrift». So wird sichergestellt, dass wichtige Geschäfte immer von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern bestätigt werden.

Einzelne Aufgaben können innerhalb des Vorstands aufgeteilt oder an eine Geschäftsführung übertragen werden. Viele Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Das ändert jedoch nichts an ihren rechtlichen Pflichten: Sie müssen ihre Aufgaben sorgfältig wahrnehmen und im Interesse des Vereins handeln.

Welche Rechte und Pflichten haben Vereinsmitglieder?

Mitglieder dürfen sich im Rahmen der Statuten am Vereinsleben beteiligen und bei Vereinsversammlungen mitbestimmen. Das bedeutet, dass sie sich an Wahlen und Abstimmungen beteiligen und ihre Stimme einbringen können (bspw. Wahl des Vorstands, Budget oder Änderungen der Statuten). Dabei müssen sie die Statuten und gültige Vereinsentscheide beachten. Dazu kann die Pflicht, einen jährlichen Mitgliederbeitrag zu bezahlen, gehören.

Mitgliedschaft, Ausschluss und Austritt

Grundsätzlich darf jede Person frei entscheiden, ob sie einem Verein beitreten möchte. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Mitgliedschaft besteht in der Regel aber nicht. Die Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Mitglieder kann ein Verein in seinen Statuten festlegen. Darin ist im Idealfall klar geregelt, ob Interessierte einen Antrag stellen müssen und wer über die Aufnahme entscheidet. Auch den Ausschluss eines Mitglieds können die Statuten regeln. Fehlt eine Regelung, ist ein Ausschluss nur durch Beschluss der Vereinsversammlung und aus wichtigen Gründen möglich. 

Zudem ist auch der Austritt gesetzlich geregelt. Mitglieder können grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende des Kalenderjahres oder einer festgelegten Vereinsperiode austreten. Dieses Austrittsrecht ist zwingend: Die Statuten können den Austritt erleichtern, etwa mit einer kürzeren Frist, ihn aber nicht ausschliessen oder erschweren. Es lohnt sich deshalb, vor einem Austritt die Statuten zu prüfen.

Wer haftet bei Schulden eines Vereins?

Wenn ein Verein seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, muss jemand für die offenen Beträge aufkommen. Im Regelfall bezahlt der Verein seine Schulden mit seinem eigenen Vermögen. Die Mitglieder müssen normalerweise nicht mit ihrem Privatvermögen dafür geradestehen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn die Statuten ausdrücklich eine persönliche Haftung der Mitglieder vorsehen, müssen diese unter Umständen auch persönlich für Vereinsschulden aufkommen. Deshalb sollten die entsprechenden Bestimmungen bei der Gründung sorgfältig festgelegt und vor dem Beitritt geprüft werden. 

Wann haftet der Vorstand persönlich?

Auch Vorstandsmitglieder können unter bestimmten Umständen persönlich für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Das ist beispielsweise möglich, wenn sie ihre Pflichten verletzen und dadurch einen Schaden verursachen. 

Ein fiktives Beispiel: Bei einem Vereinsfest ist das Geländer der Bühne locker. Der Vorstand weiss davon, lässt es aber nicht reparieren und sichert den Bereich auch nicht. Wenn nun jemand von der Plattform stürzt und sich dabei verletzt, kann neben dem Verein unter Umständen auch eine verantwortliche Person persönlich haften.

Ob das tatsächlich der Fall ist, hängt natürlich von den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Nicht jedes Problem führt automatisch zu einer persönlichen Haftung. 

Ein Risiko, das viele unterschätzen, sind die Sozialversicherungsbeiträge: Bezahlt ein Verein mit Angestellten die AHV-Beiträge nicht, können Vorstandsmitglieder persönlich dafür haften (Art. 52 AHVG). Wer Löhne auszahlt, sollte deshalb sicherstellen, dass die Beiträge laufend abgerechnet und bezahlt werden.

Welche Versicherungen sind für Vereine sinnvoll?

Je nach Tätigkeit des Vereins kann es sinnvoll sein, sich gegen bestimmte Haftungsrisiken abzusichern. Eine Vereinshaftpflichtversicherung kann Schäden abdecken, die der Verein oder versicherte Personen anderen zufügen. Für einzelne Veranstaltungen kann der Verein zusätzlich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschliessen. Für den Vorstand gibt es zudem eine Organhaftpflichtversicherung (sogenannte «D&O»), die Ansprüche aus Pflichtverletzungen in der Vereinsführung abdecken kann.  

Welche Schäden tatsächlich versichert sind, hängt von der jeweiligen Police ab. Vereine sollten deshalb prüfen, ob und wie ihre regelmässigen Aktivitäten und Veranstaltungen abgedeckt sind. Beschäftigt ein Verein Mitarbeitende, muss er ausserdem arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften beachten. Dazu gehören beispielsweise die Anmeldung bei der AHV, die obligatorische Unfallversicherung und ab einer bestimmten Lohnhöhe die berufliche Vorsorge (BVG). 

Versicherungen verursachen natürlich Kosten. Deshalb wägt der Vorstand sorgfältig ab, welche Risiken der Verein tragen kann – und wo der Abschluss einer Versicherung tatsächlich alternativlos ist.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für Vereine?

Jeder Verein muss Buch führen über seine Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Zuständig dafür ist der Vorstand. Grundsätzlich kann dies auch als einfache Rechnung erfolgen, die man in der Schweiz liebevoll «Milchbüechli-Rechnung» nennt. Wie früher vom Milchmann werden in einer Spalte die Aufwände, in der anderen die Erträge notiert, unten an der Seite summiert und der Saldo mit Kasse und Konto abgeglichen.  

Für Vereine, die ins Handelsregister eingetragen werden müssen, gelten weitere Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung. Hier genügt die Milchbüechl-Rechnung in der Regel nicht, sondern die sogenannte doppelte Buchhaltung wird Pflicht. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem davon ab, ob der Verein zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet ist. 

Wann muss ein Verein seine Buchhaltung prüfen lassen?

Gewisse Vereine müssen ihre Jahresrechnung durch eine professionelle Revisionsstelle prüfen lassen. Eine solche Prüfung ist vorgeschrieben, wenn ein Verein in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet: 

  • 10 Millionen Franken Bilanzsumme: Der Verein verfügt über entsprechend hohe Vermögenswerte. 
  • 20 Millionen Franken Umsatzerlös: Der Verein erzielt einen entsprechend hohen jährlichen Umsatz. 
  • 50 Vollzeitstellen: Der Verein beschäftigt im Jahresdurchschnitt mehr als 50 Personen in Vollzeit. 

In diesem Fall muss eine Revisionsstelle die Buchhaltung und Jahresrechnung prüfen. Eine Expertin oder ein Experte prüft dabei, ob das Geld im Verein sauber gezählt wurde, die Abrechnung mit den Quittungen übereinstimmt und das Vereinsvermögen richtig aufgeschrieben ist. Die Pflicht zur Revision betrifft vor allem grössere Vereine oder greift beispielsweise dann, wenn ein Mitglied laut Statuten persönlich für Schulden haftet. Für die meisten kleinen Vereine ist diese Sonderregelung nicht relevant. Viele Statuten sehen hingegen Rechnungsrevisorinnen und -revisoren aus dem Kreis der Mitglieder vor, die die Jahresrechnung zuhanden der Vereinsversammlung prüfen. 

Unabhängig von der Prüfung ist eine nachvollziehbare Buchhaltung eine wichtige Grundlage. So behält der Vorstand die finanzielle Situation im Blick und kann gegenüber Mitgliedern, Förderstellen und Spender:innen Rechenschaft ablegen. 

Übrigens: Ein besonderes Augenmerk verdient die Kasse, also das Aufbewahren von baren Geldwerten, «Nötli und Münz». Da in vielen Vereinen Unkostenbeiträge oder Kollekten etabliert sind, werden oft auch Barwerte gesammelt. Eine gute Praxis ist, dass Barzahlungen nur für kleine Beträge akzeptiert und möglichst zeitnah auf das Vereinskonto einbezahlt werden. Sonst kommt es leider rasch vor, dass plötzlich ein paar hundert Franken in der Vereinskasse fehlen – die werden in der Regel nicht mehr gefunden, die Suche nach dem oder der Schuldigen ziehen sich aber manchmal jahrelang durch die Protokolle.

Müssen Vereine Steuern zahlen?

Vereine sind nicht automatisch von der Steuerpflicht befreit. Ob sie Steuern zahlen müssen, hängt vom Vereinszweck sowie ihren Einnahmen und dem Vermögen ab. Grundsätzlich können Vereine der Gewinn- und Kapitalsteuer unterliegen. 

Tipp: Steuerbefreiung im Organisationsprofil angeben 

Die Steuerbefreiung ist für viele Stiftungen eine Voraussetzung für die Förderung. Geben Sie den Steuerbefreiungsstatus Ihres Vereins im Organisationsprofil auf Spheriq an. So sehen Förderstiftungen auf einen Blick, ob Ihr Verein steuerbefreit ist. 

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Mitgliederbeiträge zählen dabei nicht zum steuerbaren Gewinn. Bei der direkten Bundessteuer unterliegen wirtschaftliche Gewinne ab 5000 Franken der Steuerpflicht. Viele Kantone kennen hingegen eigene, teils deutlich höhere Freigrenzen. Zudem können Vereine eine Steuerbefreiung beantragen, wenn sie gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen. Die Befreiung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen und wird von der zuständigen Steuerbehörde entschieden. Die Praxis der kantonalen Ämter ist sehr unterschiedlich. Während die gesetzliche Grundlage für die Steuerbefreiung schweizweit dieselbe ist, stellen einige Kantone zusätzliche Anforderung und erschweren die Steuerbefreiung damit erheblich.  

Auch die Dauer der Verfahren ist unterschiedlich. Während zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt typischerweise nach 3-4 Wochen ein Bescheid vorliegt, dauert dieselbe Prüfung im Kanton Zürich oft ein halbes Jahr. Meistens lohnt sich vor dem Antrag eine kurze Beratung oder ein Schulterblick durch eine Fachperson, welche den Prozess der Steuerbefreiung kennt. So werden typische Fehler vermieden.  

Eine Steuerbefreiung bedeutet nicht, dass ein Verein von sämtlichen steuerlichen Pflichten befreit ist. Je nach Tätigkeit muss er beispielsweise Mehrwertsteuern abrechnen (für gemeinnützige Vereine sowie ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine erst ab 150’000 Franken Jahresumsatz statt der üblichen 100’000 Franken) oder bei angestellten Mitarbeitenden die geltenden Vorschriften zur Lohnabrechnung beachten. Es lohnt sich deshalb, die steuerliche Situation frühzeitig abzuklären. Gerade bei Spenden, Mitgliederbeiträgen und Fördergeldern sollten Vereine wissen, welche Regeln für sie gelten.

Wie erfüllt ein Verein seine rechtlichen Pflichten?

Eine gute Vereinsorganisation beginnt mit klaren Statuten und Zuständigkeiten. Mit der Zeit können sich die Anforderungen verändern, zum Beispiel, wenn der Verein wächst, neue Mitarbeitende angestellt oder grössere Veranstaltungen organisiert werden. 

Diese Punkte helfen dabei, den Überblick über alle Pflichten zu behalten: 

  • Statuten aktuell halten: Änderungen bei Zuständigkeiten, Mitgliederbeiträgen oder Abstimmungsverfahren sollten sauber geregelt sein. 
  • Entscheidungen dokumentieren: Protokolle schaffen Klarheit darüber, welche Beschlüsse gefasst wurden und wer dafür verantwortlich ist. 
  • Finanzen transparent führen: Eine nachvollziehbare Buchhaltung erleichtert die Kontrolle und die Berichterstattung. 
  • Haftungsrisiken prüfen: Je nach Tätigkeit sollten Versicherungen und Sicherheitsmassnahmen regelmässig überprüft werden. 
  • Gesetzliche Pflichten kennen: Handelsregister, Steuern, Personaladministration und Datenschutz können zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.


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