Wie viel Freiheit brauchen Stiftungen, wie viel Kontrolle? Am 8. Zürcher Stiftungsrechtstag steht die Governance von Stiftungen im Fokus. Dominique Jakob, Professor für Privatrecht und Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht der Universität Zürich, spricht im Vorfeld über die Herausforderungen des Stiftungssektors und warum dieser sich für die kommenden Jahrzehnte rüsten muss.
Herr Jakob, was sind die aktuellen «Hot Topics» und «Hot Takes» im Recht der Förderstiftungen?

Wir sehen die ersten Auswirkungen der Stiftungsrechtsreform von 2024, eine neue Aufsichtslandschaft, neue Trends bei der Vermögensbewirtschaftung und weiterhin anspruchsvolle Diskussionen mit den Steuerbehörden. Gleichzeitig kommen neue Transparenz- und Geldwäschereivorschriften auf den Sektor zu. Und wir warten nach wie vor auf die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Liberalisierung der Schweizer Familienstiftung. Kurz gesagt: Das Umfeld wird komplexer, die Anforderungen an Stiftungen und Stiftungsräte steigen. Schlechte Organisation, ungelöste Interessenkonflikte oder vernachlässigte Pflichten können in einem solchen Umfeld fatal sein. Das führt zu meinem übergreifenden und zugleich «Hottest Hot Topic»: eine moderne und ausgewogene Governance.
Was sind aus Ihrer Sicht die grössten Governance-Herausforderungen, mit denen sich Schweizer Stiftungen in den kommenden Jahren auseinandersetzen müssen?
An erster Stelle steht die weitere Professionalisierung der Stiftungsräte. «Das habe ich als ehrenamtlicher Laie nicht gewusst» kann heute keine Entschuldigung mehr sein. Gleichzeitig müssen Stiftungen von Anfang an organisatorisch klug aufgestellt werden. Das beginnt beim Stifter oder der Stifterin: Stifterfreiheit bedeutet auch Stifterverantwortung – insbesondere die Verantwortung, sinnvolle Checks and Balances vorzusehen. Und es setzt sich beim Stiftungsrat fort, der für eine funktionierende Organisation sorgen und Interessenkonflikte erkennen und bewältigen muss.
Governance muss also nicht nur geregelt, sondern gelebt werden.
Genau. Dabei gilt für mich: Gute Selbstregulierung ist besser als Fremdregulierung. Je weniger Aufsichtsbehörden und Gerichte eingreifen müssen, desto besser funktioniert eine Stiftung – und desto glaubwürdiger und professioneller erscheint der gesamte Sektor.
Die Schweiz hat ein liberales Stiftungsrecht, aber international stehen die Zeichen auf mehr Transparenz und Rechenschaft: Wie viel Aufsicht brauchen Stiftungen, und wie viel Freiheit sollten sie haben?
Ich sage seit vielen Jahren: Die richtige Mischung aus Freiheit und Governance macht einen erfolgreichen Stiftungsstandort aus. Das Schweizer Modell überzeugt durch grosse Stifterfreiheit und Organautonomie, kombiniert mit einer funktionierenden, zunehmend risikoorientierten Rechtsaufsicht und aufmerksamen Steuerbehörden. Hinzu kommt ein Sektor, der selbst auf Transparenz, Good Governance und Selbstregulierung setzt. Wie viel zusätzliche, gesetzlich verordnete Transparenz es daneben braucht, ist letztlich eine politische Frage. Die Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung ist ein absolut legitimes Anliegen. Entscheidend ist aber, mit Augenmass und Sachverstand zu regulieren. Regulierung sollte gezielt Risiken bekämpfen – und nicht die überwältigende Mehrheit korrekt arbeitender Stiftungen langfristig mit immer neuen Pflichten erdrücken.
Regulierung sollte gezielt Risiken bekämpfen – und nicht die überwältigende Mehrheit korrekt arbeitender Stiftungen langfristig mit immer neuen Pflichten erdrücken.
Prof. Dr. Dominique Jakob
Sie sprechen an der Tagung über die Organisation und Governance der (neuen?) Schweizer Familienstiftung. Ist die heutige Familienstiftung in der Schweiz noch zeitgemäss? Sollte sie sich modernisieren?
Das ist in der Tat ein Thema, das uns schon lange beschäftigt. In der Schweiz werden jedes Jahr um die 100 Milliarden Schweizer Franken vererbt, ohne dass ein geeignetes Instrument für die generationenübergreifende Nachlassplanung oder Unternehmensnachfolge zur Verfügung steht. Deshalb müssen Planungsbedürftige ins Ausland ausweichen, etwa auf die liechtensteinische Stiftung – die wir anschliessend grundsätzlich ohne Kontrolle in der Schweiz anerkennen. Damit geben wir Vermögen, aber vor allem auch die Governance aus der Hand und überlassen die Wertschöpfung anderen Staaten.
Was ist der Grund dafür?
Der Grund ist nicht mal das Gesetz, sondern eine veraltete Rechtsprechung aus den 1950er Jahren, die die Handhabung unserer Familienstiftung zu sehr einschränkt. Das Parlament hat den Reformbedarf erkannt und im Februar 2024 die Motion zur Liberalisierung der Schweizer Familienstiftung angenommen. Nun warten wir auf den Umsetzungsvorschlag des Bundesrats, der seit sechs Monaten überfällig ist. Eine Sache ist mir hierbei noch wichtig zu betonen: Es geht gerade nicht um neue Privilegien für die Superreichen, das Anziehen obskurer ausländischer Vermögen oder neue Wege für Geldwäscherei und Steuerhinterziehung. Im Gegenteil: Mit einer funktionsfähigen Schweizer Familienstiftung hätten wir die Governance selbst in der Hand, und die Strukturen würden nach Schweizer Recht unter Einbezug von Schweizer Registern, Behörden und Gerichten verwaltet. Das würde die Rechtssicherheit und Governance des Stiftungssektors und des Finanzplatzes erheblich verbessern.
Im Lichte des Datenlecks auf dem Stiftungsplatz Liechtenstein oder der Benko-Affäre tritt der Fokus auf Gemeinnützigkeit im Schweizer Stiftungsmodell auch als Stärke hervor. Wenn privatnützige Stiftungen nun auch hierzulande gestärkt würden, was bedeutet das für die Akzeptanz und Strahlkraft gemeinnützigen Engagements?
Gemeinnützige und privatnützige Stiftungen sind keine Gegensätze. Sie können sich vielmehr ergänzen – denken Sie etwa an gemeinnützige Stiftungen, die grosse Unternehmen halten, oder gemischte Stiftungsmodelle. Und wer eine Familienstiftung im Ausland gründet, wird dort in der Regel auch seine gemeinnützige Tätigkeit anhängen. Ein leistungsfähiger Stiftungsstandort sollte deshalb für unterschiedliche legitime Bedürfnisse geeignete Instrumente bereitstellen. Die gemeinnützige Stiftung bleibt dabei zweifellos das Aushängeschild des Schweizer Stiftungssektors. Gerade deshalb sollten wir aber auch bei privatnützigen Strukturen auf hohe Standards setzen. Wenn ausländische Stiftungsmodelle durch Skandale in die Schlagzeilen geraten, leidet schnell der Begriff «Stiftung» insgesamt. Auch deshalb spricht vieles dafür, Governance, Transparenz und Rechtssicherheit privatnütziger Stiftungsstrukturen stärker in die eigenen Hände zu nehmen.
Wenn ausländische Stiftungsmodelle durch Skandale in die Schlagzeilen geraten, leidet schnell der Begriff «Stiftung» insgesamt. Auch deshalb spricht vieles dafür, Governance, Transparenz und Rechtssicherheit privatnütziger Stiftungsstrukturen stärker in die eigenen Hände zu nehmen.
Prof. Dr. Dominique Jakob
Zurück zu den «Hot Takes»: Wie können Stiftungen auch in zehn oder zwanzig Jahren noch möglichst viel gesellschaftliche Wirkung erzielen?
Ich mache mir weniger Sorgen darum, ob Stiftungen in zwanzig Jahren noch gesellschaftliche Wirkung entfalten werden. Im Gegenteil: Ihre Bedeutung dürfte weiter zunehmen. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten werden enorme Vermögen auf die nächste Generation übertragen, und ein Teil davon wird in Stiftungen fliessen. Denken Sie aktuell an die Kühne-Stiftung. Einzelne Stiftungen werden dadurch Dimensionen erreichen, die wir bislang in der Schweiz kaum kannten.
Wie kann sich der Schweizer Stiftungssektor auf diese neuen Dimensionen vorbereiten?
Es ist umso wichtiger, den Sektor jetzt gut aufzustellen: Governance in den Köpfen zu verankern, professionelle Strukturen zu schaffen und mit den Aufsichts- und Steuerbehörden in einem zielführenden Dialog zu bleiben. So können wir den Stiftungssektor bestmöglich vorbereiten – für die Herausforderungen von heute und für alles, was in Zukunft kommen mag.
8. Zürcher Stiftungsrechtstag #Governance2030
Stiftungen brauchen Autonomie und zugleich eine tragfähige Governance. Die Tagung beleuchtet zeitgemässe interne und externe Steuerungsmechanismen, von Statutengestaltung und Aufsicht über Steuerbefreiung bis zu den besonderen Herausforderungen verschiedener Stiftungstypen. Im Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zeigt sie auf, wie Stiftungen ihre Governance zukunftsfähig gestalten und ihre Wirkung stärken können.
Datum und Uhrzeit: 29. Januar 2027, 9.15 bis 17.15 Uhr
Veranstaltungsort: Universität Zürich
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