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Automatische Spendenbescheinigung: Die Vorlage für Schweizer NPOs und Spender:innen

Mit der automatischen Spendenbescheinigung von SpendenSchweiz machen Spender:innen ihren Steuerabzug in der Schweiz ganz einfach geltend. Nonprofits dient sie als professionelle und zeitsparende Vorlage in der Schweiz.

Spendenbescheinigung, Zuwendungsbestätigung, Spendenquittung, Steuerbescheinigung: Viele Begriffe beschreiben im Spendenprozess ein wichtiges Dokument, mit dem Spender:innen bei der Steuererklärung viel Geld einsparen können. Doch um was handelt es sich bei einer Spendenbescheinigung genau und was müssen Spender:innen und NPOs dabei unbedingt beachten?

Was ist eine Spendenbescheinigung?

Eine Spendenbescheinigung ist ein offizielles Dokument einer gemeinnützigen Organisation. Es bestätigt, dass eine Person oder ein Unternehmen eine Spende geleistet hat. 

In der Schweiz ist die genaue Form nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die Angaben müssen von der NPO glaubwürdig und vollständig ausgefüllt sein. In der Bescheinigung enthalten sind normalerweise:

· Name und Adresse der spendenden Person
· Name und Adresse der Organisation
· Betrag der Spende
· Datum der Spende
· Zweck (falls zweckgebunden)
· Hinweis, dass die Organisation steuerbefreit ist

Wozu brauche ich eine Spendenbescheinigung?

In der Schweiz können Spenden an steuerbefreite Organisationen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Spender:innen benötigen die Spendenbescheinigung als rechtlich gültigen Nachweis, um ihren Steuerabzug geltend zu machen.

Mit einer professionell ausgestellten Bescheinigung stärken NPOs nicht nur das Vertrauen bei ihren Spender:innen – sie fördern auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie wiederholt Spenden erhalten. Bei fehlenden oder ungenauen Angaben stellen Steuerämter Rückfragen an die NPO. Ohne Spendenbescheinigung kann das Steueramt den Abzug von Spender:innen verweigern.

Bei welchen Organisationen lassen sich Spenden in der Schweiz von der Steuer abziehen?

In der Schweiz gibt es einige Kriterien, damit Spenden an NPOs abgezogen werden können:

· Die Organisation muss gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen.
· Die Organisation muss in der Schweiz steuerbefreit sein.
· Viele Kantone verlangen, dass die Organisation ihren Sitz in der Schweiz hat.

Ob eine Organisation steuerbefreit ist, lässt sich über die kantonalen Verzeichnisse prüfen. Schauen Sie dazu im Steuerregister des Kantons nach, in dem die Organisation ihren Sitz hat. Spenden an ausländische Organisationen sind nur in wenigen Ausnahmefällen abzugsfähig.

Tipp

Alle Organisationen bei SpendenSchweiz sind auf ihre Gemeinnützigkeit geprüft und sind steuerbefreit. Sie können bei allen erfassten NPOs eine Spende tätigen und diese in Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen.

Wie viele Spenden kann ich steuerlich abziehen?

Bei reinen Geldspenden hängt die Höhe des Abzugs nicht nur von Ihrem jährlichen Einkommen ab, sondern auch von Ihrem Wohnkanton. Beim Bund und in den meisten Kantonen können Sie 20 Prozent Ihres Reineinkommens als Spenden bei den Steuern geltend machen. Ein Fallbeispiel: Sie haben Ende Jahr noch 20’000 CHF netto auf der Seite. Davon können Sie Spenden bis max. 4000 CHF von den Steuern abziehen.

Es gibt in den meisten Fällen auch eine Mindestspende von 100 CHF pro Jahr. Nicht nur der Bund und die meisten Kantone beharren auf diese Regel. Es gibt auch einige Nonprofits, die eine Spendenbescheinigung erst ab dieser Mindestgrenze ausstellen, weil sie dadurch Verwaltungskosten sparen.

Sie können aber nicht nur Geldspenden geltend machen. Auch gespendete Immobilien, Wertschriften oder Kunstwerke können Sie steuerlich abziehen, solange der Wert der Zuwendung korrekt dokumentiert ist und Sie von der steuerbefreiten Organisation eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

Die wichtigsten Regeln für den Spendenabzug

· Max. 20 % des Reineinkommens (je nach Kanton)
· Mindestbetrag meistens 100 CHF pro Jahr
· Gilt für Geld- wie auch für Sachspenden (mit Dokumentation)

Bis wann muss ich die Bescheinigung einreichen?

Die Spendenbescheinigung wird mit der Steuererklärung eingereicht. Entsprechend müssen Sie das Dokument mit der ordentlichen Frist, je nach Kanton zwischen Februar und April des Folgejahres, als PDF oder ausgedruckt beilegen. Eine Fristverlängerung beziehungsweise Nachreichung der Bescheinigung ans Steueramt ist in der Regel möglich, aber es verlängert den Prozess.

Für NPOs ist es daher zentral, die Bescheinigungen bereits Anfang Jahr an ihre Unterstützer:innen auszustellen. Somit verhindern sie in dieser Zeit eine Flut an Support-Anfragen und schliesslich Verzögerungen in der Steuersaison.

Wie erhalte ich meine Spendenbescheinigung?

Normalerweise erstellen NPOs die Spendenbescheinigungen manuell. Sie müssen alle Spenden aus den verschiedenen Kanälen (Bank, TWINT, Website, Events, etc.) zusammenführen und die Daten bereinigen. Danach erstellen sie die Bescheinigungen und verschicken diese entweder per Brief oder E-Mail an die Spender:innen. Dazu kommt die Nachbearbeitung aufgrund von Rückfragen, Anpassungen oder verlorener Dokumente.

Der Administrationsaufwand ist für die meisten Organisationen sehr zeitintensiv und fehleranfällig. In vielen Fällen erhalten Spender:innen ihren Ausweis oft erst im Folgejahr, teilweise sogar nach der ordentlichen Steuerfrist. Sie können im schlimmsten Fall ihren Abzug nicht steuerlich geltend machen. Nicht nur ihr Vertrauen in NPOs sinkt, sondern oft auch das künftige Spendenvolumen.

Wie funktioniert die automatische Spendenbescheinigung?

Bei SpendenSchweiz erhalten NPOs und Spender:innen automatisch generierte, digitale Jahressammelbescheinigungen. Da es in der Schweiz keine einheitliche Vorlage für die Spendenbescheinigung gibt und Schweizer Nonprofits unterschiedliche technische Systeme nutzen, ist die Aufbereitung der Spendenbescheinigung oft verunsichernd und überfordernd. Viele NPOs haben keinen Zugang zu digitalen Prozessen, wodurch ihre Spenderdaten oft verstreut oder unvollständig sind.

SpendenSchweiz reduziert mit der digitalen Abwicklung von Spenden und der automatischen Spendenbescheinigung den Aufwand für NPOs. Alle Zuwendungen werden über das Jahr hinweg korrekt erfasst, konsolidiert und dokumentiert. Spender:innen finden ihre Spenden jederzeit im Profil und können direkt auf die Bescheinigungen zugreifen. Das gilt auch für Jahressammelbescheinigungen, also zusammengefasste Einzelspenden pro gemeinnützige Organisation. Gleichzeitig müssen NPOs keine Dokumente mehr manuell aufbereiten und verschicken. Dieser Vorgang reduziert Supportanfragen und den Zeitaufwand zu Jahresbeginn deutlich.

Was sind die Vorteile der automatischen Spendenbescheinigung?

Die automatische Spendenbescheinigung von SpendenSchweiz erleichtert den Spendenprozess für alle Beteiligten. Sowohl Spender:innen als auch Organisationen profitieren auf unterschiedliche Weise von der digitalen Lösung:

Für Spender:innen:
· Kein mühsames Sammeln einzelner Belege.
· Alle Nachweise jederzeit digital verfügbar.
· Spenden für die Steuer gehen nicht mehr vergessen.
· Dokumente können direkt der Steuererklärung beigelegt werden.

Für Organisationen:
· Zeitersparnis in der Administration.
· Weniger Fehler dank automatisierter Datenübernahme.
· Professioneller und vertrauenswürdiger Auftritt gegenüber Spender:innen.
· Mehr Wiederholungsspenden durch Vertrauen und Komfort.


Die Spendenbescheinigung im Überblick

Die Spendenbescheinigung ist ein zentrales Dokument, um Spenden in der Schweiz steuerlich geltend zu machen. Sie bestätigt die Zuwendung an eine steuerbefreite und gemeinnützige Organisation und dient als Nachweis für die Steuerbehörden. Mit der automatischen Spendenbescheinigung von SpendenSchweiz wird der gesamte Prozess für Spender:innen und NPOs digital, zeitsparend und fehlerfrei abgewickelt. Spender:innen behalten jederzeit den Überblick über ihre Zuwendungen, während Organisationen den administrativen Aufwand deutlich reduzieren und gleichzeitig Vertrauen und Wiederholungsspenden fördern.

Die automatische Steuerbescheinigung steht allen steuerbefreiten Nonprofit-Nutzer:innen ab der Starter-Stufe zur Verfügung. Bei Bedarf kann sie jederzeit auf der Plattform bei «Bankinfo» deaktiviert werden.


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