
Einen Verein zu gründen in der Schweiz ist für viele Initiativen der erste Schritt, um gesellschaftliche Wirkung zu erzielen. Die Rechtsform des Vereins bietet dafür einen unkomplizierten Zugang. Wer einen Verein gründen möchte, sollte jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen.
Das Vereinswesen ist in der Schweiz tief verwurzelt. Seit dem 19. Jahrhundert schliessen sich Menschen hierzulande freiwillig zusammen, um gemeinsame ideelle Ziele zu verfolgen: von Sport und Kultur über soziale Anliegen bis hin zu politischem Engagement. Heute wird die Zahl der Vereine auf rund 80’000 bis 100’000 geschätzt. Diese hohe Dichte ist kein Zufall. Die verfassungsrechtlich garantierte Vereinigungsfreiheit und die weitgehende Vereinsautonomie machen es möglich, einen Verein ohne grossen bürokratischen Aufwand zu gründen und flexibel zu organisieren.
Einen Verein gründen in der Schweiz ist also einfacher, als viele denken. Gerade für gemeinnützige Vorhaben bietet die Rechtsform des Vereins eine flexible und rechtlich sichere Möglichkeit, Wirkung zu entfalten. Wer einen Verein gründen möchte, sollte jedoch wissen, welche Voraussetzungen gelten und worin sich gemeinnützige Vereine von anderen Vereinsformen unterscheiden.
Warum überhaupt einen Verein gründen in der Schweiz?
Einen Verein zu gründen bedeutet, gemeinsame Ziele in eine rechtlich anerkannte Struktur zu überführen. Der Verein schafft Verlässlichkeit, einerseits nach innen für die Beteiligten und andererseits nach aussen für Partner, Förderstellen oder Behörden. In der Schweiz ist der Verein deshalb eine der am häufigsten gewählten Organisationsformen für gemeinschaftliche, nicht gewinnorientierte Aktivitäten.
Das sind die Vorteile einer Vereinsgründung in der Schweiz:
· Rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein ist eine eigene juristische Person und kann Verträge abschliessen, Konten eröffnen oder Verpflichtungen eingehen.
· Begrenzte Haftung: In der Regel haftet nur das Vereinsvermögen, nicht das Privatvermögen der Mitglieder.
· Klare Mitwirkung: Mitglieder können über die Mitgliederversammlung aktiv mitbestimmen und die Ausrichtung des Vereins beeinflussen.
· Langfristige Handlungsfähigkeit: Projekte sind nicht an einzelne Personen gebunden, sondern institutionell abgesichert.
· Finanzierungsmöglichkeiten: Vereine können Mitgliederbeiträge erheben, Spenden sammeln und Fördergelder beantragen.
Gemeinnütziger Verein gründen oder nicht?
In der Schweiz können ganz unterschiedliche Vereine gegründet werden – etwa Sport-, Freizeit-, Interessen- oder Berufsvereine. Daneben gibt es Vereine, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Gemeinnützige Vereine richten ihre Tätigkeit nicht auf die Interessen ihrer Mitglieder aus, sondern auf das Wohl der Allgemeinheit. Typische Bereiche sind soziale Unterstützung, Kultur, Bildung, Umwelt oder Entwicklungszusammenarbeit.
Ein zentraler Unterschied betrifft die Steuerbefreiung: Nur gemeinnützige Vereine können bei den kantonalen Steuerbehörden eine Befreiung von der Gewinn- und Kapitalsteuer beantragen.
Die Voraussetzungen für einen gemeinnützigen Verein sind:
· ein selbstloser, ideeller Vereinszweck,
· keine Ausschüttung von Gewinnen an Mitglieder,
· eine tatsächliche Tätigkeit im Sinne des gemeinnützigen Zwecks und
· Vereine, die primär den Interessen ihrer Mitglieder dienen (bspw. klassische Sport- oder Hobbyvereine) erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht.
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Welche Voraussetzungen gelten, um einen Verein in der Schweiz zu gründen?
Einen Verein zu gründen in der Schweiz ist rechtlich niederschwellig geregelt. Trotzdem sollten einige grundlegende Punkte vorab geklärt sein:
· Mindestens zwei Gründungsmitglieder
· Kein erforderliches Startkapital
· Ein klar definierter, ideeller Vereinszweck
· Schriftlich abgefasste Statuten
· Durchführung einer Gründungsversammlung
· Ordnungsgemässe Buchführung und Jahresrechnung
Die Gründungsmitglieder müssen weder Schweizer Staatsbürger:innen sein noch ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Auch Minderjährige können beteiligt sein, müssen aber bei rechtlich verbindlichen Entscheidungen von einer erwachsenen Person vertreten werden.
Zentral ist auch der Vereinszweck. Er muss ideeller Natur sein, darf also nicht primär auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet sein. Ein Verein darf durch wirtschaftliche Aktivitäten unterstützt werden, solange diese dem Zweck dienen und nicht zur Selbstbereicherung führen. Es ist ausserdem wichtig, frühzeitig über die Finanzierung des Vereins nachzudenken, etwa über Mitgliederbeiträge, Spenden oder Fördergelder.
Die rechtlichen Grundlagen des Vereins
Die rechtliche Grundlage für Vereine in der Schweiz bildet das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 60 ff. ZGB). Mit der Annahme der Statuten an der Gründungsversammlung entsteht der Verein als juristische Person und ist damit rechtlich selbstständig. Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet über grundlegende Fragen, wählt den Vorstand und genehmigt unter anderem Jahresrechnung und Budget. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Die schriftlichen Statuten sind zwingend erforderlich. Sie regeln:
· den Vereinszweck
· die Organisation und die Vereinsorgane
· die Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse
· die finanziellen Mittel (z. B. Mitgliederbeiträge)
Ein Eintrag ins Handelsregister ist nur dann notwendig, wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist. Für viele gemeinnützige Vereine ist der Handelsregistereintrag daher freiwillig.
Schritt für Schritt einen Verein gründen
Der formale Gründungsprozess ist überschaubar und lässt sich gut planen. Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Prozess in jedem Fall. Befolgen Sie diese Schritte, um einen Verein zu gründen:
1. Vereinszweck definieren und Statuten ausarbeiten:
Klären Sie Ziel, Organisation und Finanzierung des Vereins schriftlich.
2. Vereinsname festlegen:
Der Name des Vereins ist frei wählbar, darf jedoch nicht irreführend sein und muss sich klar von bestehenden Vereinsnamen unterscheiden.
3. Gründungsmitglieder bestimmen:
Mindestens zwei Personen müssen die Gründung tragen.
4. Gründungsversammlung durchführen:
Statuten verabschieden, Vorstand wählen, Gründungsprotokoll erstellen.
5. Vereinsbankkonto eröffnen:
Für eine saubere Trennung von Vereins- und Privatvermögen.
6. Organisation aufsetzen:
Buchhaltung, Datenschutz, interne Abläufe und Zuständigkeiten klären.
7. Steuerbefreiung beantragen (optional):
Gemeinnützige Vereine können bei der kantonalen Steuerbehörde einen Antrag stellen, über den die kantonale Steuerbehörde nach Prüfung entscheidet.
8. Handelsregistereintrag prüfen (optional):
Nur erforderlich bei kaufmännischem Gewerbe oder Revisionspflicht.
Kosten und Pflichten nach der Vereinsgründung
Die Gründung eines Vereins ist in der Schweiz grundsätzlich kostenlos. Kosten entstehen vor allem im laufenden Betrieb, etwa für Buchhaltung, Versicherungen, digitale Infrastruktur (also Website oder Softwares) sowie für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Unabhängig von einer allfälligen Steuerbefreiung ist der Vorstand verpflichtet, eine ordentliche Buchführung zu führen und jährlich eine Jahresrechnung zu erstellen. Diese gibt Auskunft über Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden des Vereins. Grössere oder wirtschaftlich aktive Vereine können zudem revisionspflichtig sein. Das heisst, ihre Jahresrechnung wird von einer unabhängigen Stelle geprüft. Auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine solche Prüfung sinnvoll sein, um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen von Spender:innen, Förderstellen oder öffentlichen Stellen zu stärken.
Verein gründen in der Schweiz
Einen Verein zu gründen in der Schweiz ist ein bewährter Weg, um gesellschaftliche Wirkung zu erzielen. Gerade für gemeinnützige Projekte bietet die Rechtsform des Vereins einen einfachen Einstieg und rechtliche Sicherheit. Wer den Prozess von Anfang an sorgfältig befolgt, schafft eine stabile Grundlage für nachhaltiges Engagement.
Das Wichtigste in Kürze:
➤ Mindestens zwei Personen genügen, um einen Verein zu gründen
➤ Kein Startkapital erforderlich
➤ Schriftliche Statuten sind zwingend
➤ Steuerbefreiung nur bei Gemeinnützigkeit
➤ Ideal für soziale, kulturelle und gesellschaftliche Zwecke

